Sie haben Fragen?
Wir sind gern für Sie da und unterstützen Sie gern bei Ihren Vorhaben oder Fragen rund um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Formulierungen
Immer dieses Fachchinesisch. Warum kompliziert, wenn es doch einfach geht. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Schlagwörter aus dem Bereich der Arbeitssicherheit sowie der Sicherheits- und Gesundheitskoordination abgebildet.
Eine kleine, leicht verständliche Erklärung zum Begriff erhalten Sie durch "Klick" auf diesen.
Absaugung,- Feuerlöschmittel in Abhängigkeit von der Brandklasse gemäß DIN EN 2
- Ausrüstung mit Feuerlöschern in Abhängigkeit von der Brandlast und den räumlichen/betrieblichen Gegebenheiten gemäß BGR 133 (ZH 1/201) bzw. DIN EN 3
Siehe auch: Vorbeugender Brandschutz
- Feuerlöschmittel in Abhängigkeit von der Brandklasse gemäß DIN EN 2
- Ausrüstung mit Feuerlöschern in Abhängigkeit von der Brandlast und den räumlichen/betrieblichen Gegebenheiten gemäß BGR 133 (ZH 1/201) bzw. DIN EN 3
Die Gefahrstoffverordnung und die Biostoffverordnung verlangen beim Umgang mit den entsprechenden Stoffen allgemeine Hygienemaßnahmen.
Danach dürfen z. B. Nahrungs- und Genussmittel nicht mit Gefahrstoffen in Berührung kommen. Beim Umgang mit diesen Stoffen müssen Waschräume und Räume für die getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt werden.
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind allgemeine Hygienemaßnahmen anzuwenden. Darunter fallen:
-
Technische und bauliche Maßnahmen
Oberflächen für Fußböden und Arbeitsmittel müssen leicht zu reinigen sein.
Das Entstehen von Aerosolen, Stäuben und Nebeln muss vermieden oder reduziert werden. -
Organisatorische Maßnahmen
Vor Pausen und nach Beendigung der Tätigkeit sind die Hände zu waschen.
Mittel zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände sowie ggf. Hautschutz- und Hautpflegemittel müssen zur Verfügung gestellt werden.
Straßenkleidung ist von Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung getrennt aufzubewahren. -
Personenbezogene Maßnahmen
Als persönliche Schutzausrüstung kommen Hautschutz, Handschutz, Augenschutz/Gesichtsschutz und Partikelschutzfilter in Betracht.
Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man den Unternehmenszweck Mitarbeiter des eigenen Unternehmens zur Arbeitsleistung an andere Unternehmen zu Überlassen. Für diese Arbeitsform gibt es eine besondere gesetzliche Regelung. Der vollständige Titel dieses Gesetzes lautet – Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung – und wird offiziell mit AÜG abgekürzt. Damit ein Unternehmen Arbeitnehmerüberlassung betreiben darf, muss es eine Erlaubnis vorweisen können. Darüber hinaus regelt das AÜG das Verhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer.
Ermittlung von Gefährdungen eines Arbeitsablaufs (dynamisch) innerhalb des Arbeitssystems unter Berücksichtigung aller Elemente des Arbeitssystems. Es handelt sich um ein Verfahren der vorausschauenden Gefährdungsermittlung.
Der Arbeitsschutz beinhaltet die Sicherheit und den Gesundheitsschutz an jedem Arbeitsplatz und ist eine ständige Aufgabe, die nicht nur die körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit (Integrität) der Beschäftigten bewahren, sondern ihre die Arbeitskraft dauerhaft und langfristig erhalten soll. Vor allem präventives (vorbeugendes) Verhalten ist hier gefragt. Dies schließt die Förderung der Gesundheit durch Gestaltung der Arbeit und ihrer Bedingungen mit ein.
Wenn Sie möchten stehen wir Ihnen mit unserem unfangreichen Fachwissen ab sofort bei den anstehenden Aufgaben im Arbeitsschutz beratend zur Seite.
Der arbeitsplatzbezogene Emissionswert LpA ist der Schalldruckpegel an dem Arbeitsplatz, der der Maschine zugeordnet wird. Der arbeitsplatzbezogene Emissionswert darf keinesfalls mit dem Beurteilungspegel verwechselt werden. Er ist im Gegensatz zum Beurteilungspegel fremdgeräusch- und umgebungsgeräuschkorrigiert und nicht z.B. auf eine achtstündige Arbeitsschicht bezogen.
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Er muss mindesten einmal vierteljährlich einberufen werden. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz setzt sich dieser Ausschuss zusammen aus:
- Dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
- Zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
- Betriebsärzten
- Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes zu beraten.
Ziele zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme. Beschreibung des erforderlichen Sicherheitsniveaus (Soll-Zustand) der Arbeitssysteme gemäß der Ziel- und Maßnahmenhierarchie. Ziele lassen den Weg / die Mittel zur Zielerreichung offen.
Arbeitsstätten sind
- 1.Arbeitsräume in Gebäuden einschließlich Ausbildungsstätten,
- 2.Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, ausgenommen Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören und außerhalb seiner bebauten Fläche liegen,
- 3.Baustellen,
- 4.Verkaufsstände im Freien, die im Zusammenhang mit Ladengeschäften stehen,
- 5.Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen auf Binnengewässern.
Zur Arbeitsstätte gehören
- Verkehrswege,
- Lager-, Maschinen- und Nebenräume,
- Pausen-, Bereitschafts-, Liegeräume und Räume für körperliche Ausgleichsübungen,
- Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume (Sanitärräume),
- Sanitätsräume.
Arbeitsstrukturierung ist der Oberbegriff von Maßnahmen (Pufferbildung, job rotation, job enrichment, job enlargement, teilautonome Gruppenarbeit) zur menschengerechten Reduzierung der Artteilung hin zur Mengenteilung.
Im Arbeitssystem wirken zusammen die
- Elemente
- Arbeitsaufgabe
- Personal
- Arbeitsmittel / Arbeitsplatz
- Arbeitsgegenstand
- Arbeitsorganisation
Arbeitsumgebung sind physikalische, chemische, biologische und soziale Faktoren, die auf das Arbeitssystem einwirken oder von diesem erzeugt werden. (z. B. Schall, Klima, Beleuchtung, Strahlungen, Schwingungen, Gefahrstoffe, Kommunikationsverhalten, Betriebsklima)
Ein Unfall ist ein zeitliche begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das einen Gesundheitsschaden oder den Tod zur Folge hat. In der Gesetzlichen Unfallversicherung liegt ein Versicherungsfall nur vor, wenn es sich um einen Unfall handelt, den eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Wesentlich ist demnach, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Tätigkeit (Arbeit) und dem Schadensereignis (Unfall) besteht.
Organisationsstrukturen und die damit verbundene Festlegung von Aufgaben, Verantwortung, Zuständigkeit und Kompetenz. Mit der Aufbauorganisation erfolgt die Regelung, wer wofür mit welchen Rechten und Pflichten im Unternehmen verantwortlich bzw. zuständig ist. (hat Einfluss auf die Stellung des Einzelnen)
Beanspruchungen sind die durch die unterschiedlichen individuellen Eigenschaften des Menschen geprägten Reaktionen des Menschen auf (von außen) einwirkende Belastungen. Unterschiede in den Beanspruchungen können sich z. B. aus unterschiedlichen Gesundheitszuständen oder psychischen Befindlichkeiten, aber auch auf Grund unterschiedlicher Fähigkeiten und Erfahrungen ergeben.
Verfahren zur vorausschauenden Gefährdungsermittlung, bei der Gefährdungen zunächst im Überblick ermittelt werden. Es werden Erkenntnisse für eventuell notwendige weitere, tiefgründigere Gefährdungsermittlungen, wie die objektorientierte oder Arbeitsablauforientierte Gefährdungsermittlung gewonnen.
Situationen, Ereignisse oder Zustände, die dazu beitragen, dass die Gefahr tatsächlich zu einem Gesundheitsschaden führen kann. Solche begünstigenden Bedingungen liegen in der jeweiligen spezifischen, momentanen oder individuellen Situation, in denen die kritischen Eigenschaften der Gefahrenquelle mit dem Beschäftigten zusammenwirken. Es können z. B. technische Störungen, Ausfälle, aktuelle Organisationsabläufe, momentane individuelle physische oder/und psychische Leistungsvoraussetzungen des Beschäftigten (situative Faktoren, die Tagesform u. ä.) sein.
Die Bekleidung hat einen erheblichen Einfluss auf das klimatische Wohlbefinden. Der Einfluss beruht auf den unterschiedlichen Isolationswerten, die bei den verschiedenen Kleidungstypen auftreten. Der Isolationswert wird in clothing-units (clo) gemessen. Durch die Wahl geeigneter Kleidung kann entweder eine bessere Wärmeabgabe begünstigt werden, oder es wird der Schutz vor einem Wärmeverlust erhöht. Für Arbeiten in unmittelbarer Nähe von strahlenden oder feuerflüssigen Materialien - wenn keine wirksamen anderen technischen Maßnahmen möglich sind - reicht normale Bekleidung nicht mehr aus. Hier müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen, z. B. aus aluminiumbeschichtetem Gewebe eingesetzt werden. Werden Arbeiten in Kälte (z. B. Kühlhaus) ausgeübt, so muss eine Kälteschutzkleidung getragen werden.
Belastungen sind Anforderungen an den Menschen, die sich aus der Durchführung der Arbeitsaufgabe ergeben sowie aus Einflüssen aus der Arbeitsumgebung und der Arbeitsorganisation.
Je nach Art der Lichtverteilung der Leuchten wird unterschieden in:
- Direktbeleuchtung (direkt strahlende Leuchten)
- Indirektbeleuchtung (indirekt strahlende Leuchten)
- Direkt-Indirektbeleuchtung (direkt-indirekt strahlende Leuchten)
Nach DIN 5035 Teil 1 wird unterschieden:
- Allgemeinbeleuchtung
Gleichmäßige Beleuchtung eines Raumes, die an allen Stellen eines Raumes etwa gleiche Sehbedingungen schafft. - Arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung
Allgemeinbeleuchtung mit fester Zuordnung zwischen Leuchten und bestimmten Arbeitsplätzen. - Einzelarbeitsplatzbeleuchtung
Beleuchtung einzelner Arbeitsplätze zusätzlich zu einer Allgemeinbeleuchtung.
Das Beleuchtungsniveau in einem Raum wird wesentlich durch die Beleuchtungsstärke und den Reflexionsgrad der beleuchteten Flächen bestimmt.
Die Beleuchtungsstärke gibt den Lichtstrom an, der von einer Lichtquelle auf eine bestimmte Fläche trifft. Sie wird in Lux (lx) gemessen. Die Beleuchtungsstärke ist der wichtigste beleuchtungstechnische Planungswert. An Bildschirmarbeitsplätzen ist z. B. eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux erforderlich. Die Beleuchtungsstärke und die Farbgebung der Decke, des Bodens und der Wände bestimmen hauptsächlich den Helligkeitseindruck eines Raumes oder einzelner Flächen. Die Beleuchtungsstärke wird mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät (Luxmeter/Lichtmesser) gemessen. Die Allgemeinbeleuchtung in einem Raum wird als Mittelwert gleichmäßig verteilter Messpunkte im Allgemeinen in 0,85 m Höhe ermittelt. An Arbeitsplätzen erfolgt die Messung am Ort der Tätigkeit während der Tätigkeit des Arbeitnehmers.
Die Beleuchtungsstärke gibt den Lichtstrom an, der von einer Lichtquelle auf eine bestimmte Fläche trifft. Sie wird in Lux (lx) gemessen. Die Beleuchtungsstärke ist der wichtigste beleuchtungstechnische Planungswert. An Bildschirmarbeitsplätzen ist z. B. eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux erforderlich. Die Beleuchtungsstärke und die Farbgebung der Decke, des Bodens und der Wände bestimmen hauptsächlich den Helligkeitseindruck eines Raumes oder einzelner Flächen. Die Beleuchtungsstärke wird mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät (Luxmeter/Lichtmesser) gemessen. Die Allgemeinbeleuchtung in einem Raum wird als Mittelwert gleichmäßig verteilter Messpunkte im Allgemeinen in 0,85 m Höhe ermittelt. An Arbeitsplätzen erfolgt die Messung am Ort der Tätigkeit während der Tätigkeit des Arbeitnehmers.
Dies sind Personen, die bei ihrer Berufsausübung oder -ausbildung mehr als 1 mSv/Jahr erhalten können. Der Grenzwert für diese Personengruppe beträgt 20 mSv/Jahr.
Leistungen zur beruflichen Rehabilitation umfassen gemäß §§ 35 ff. SGB VII
- Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
Diese Leistungen können z.B. in der Zahlung von Zuschüssen an den Arbeitgeber bestehen, die eine (Wieder-)Eingliederung in den Betrieb erleichtern sollen.
Berufsvorbereitung
Zur Berufsvorbereitung gehören z.B. auch Berufsfindungsmaßnahmen. Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sollen möglichst den Zeitraum von 2 Jahren nicht überschreiten. Auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden vom Unfallversicherungsträger übernommen. Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung. Hierzu kann z.B. auch eine notwendige vorgeschaltete Schulausbildung gehören. vgl. Leistungsspektrum (der Gesetzlichen Unfallversicherung)
Jener Teil der arbeitsbedingten Erkrankungen, die ein Versicherter bei einer beruflichen Tätigkeit erleidet, wenn nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht ist, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die Krankheiten sind in einer Verordnung (Berufskrankheiten - Verordnung) bezeichnet oder können im Einzelfall als Berufskrankheit entschädigt werden, wenn nach neuen Erkenntnissen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllt sind.
Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Zu ihren Aufgaben gehören
- Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Prävention)
- Die Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft (Rehabilitation)
- Die finanzielle Entschädigung (z. B. durch Renten)
Alle Unternehmen sind Mitglied einer Berufsgenossenschaft. Versichert ist jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnis steht. Auch Unternehmer und Freiberufler können sich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig versichern. In einigen Branchen sind sie durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert.
Dies sind im Wesentlichen Maßnahmen zum Abbau von Belastungen und Aktivitäten, welche die Beschäftigten für gesundheitliche Fragen sensibilisieren und deren Kompetenz zur Bewältigung gesundheitlicher Probleme unterstützen. In vielen Betrieben werden u.a. folgende Beispiele erfolgreich angewandt:
- Rückenschulen und Wirbelsäulengymnastik
- Seminare zur Stressprävention und Stressbewältigung
- Ernährungsberatung
- Aktionstage zum Thema Rauchen
- Aktionstage zum Thema Verkehrssicherheit
- Aktionstage zum Thema Bildschirmarbeitsplätze
- Aktionstage zum Thema Lärm am Arbeitsplatz
Bei der Auswahl unterstützen wir Sie gern gemeinsam mit dem Betriebsarzt, den Krankenkassen und den Berufsgenossenschaften.
Der Beurteilungspegel im Sinne der UVV BGV B3 „Lärm“ kennzeichnet die Wirkung eines Geräusches auf das Gehör. Er ist der Pegel eines achtstündigen konstanten Geräusches oder, bei zeitlich schwankendem Pegel, der diesem gleichgesetzte Pegel.
Der Begriff der biologischen Arbeitsstoffe ist in der Biostoff-Verordnung (BioStoffV) definiert. Es handelt sich um Mikroorganismen wie Pilze, Bakterien, Viren und ggf. Parasiten, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Es wird dabei zwischen dem gezielten (beabsichtigten) und dem nicht gezielten (unbeabsichtigten) Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unterschieden. Ein gezielter Umgang liegt vor, wenn die Stoffe selbst Gegenstand der Tätigkeit sind. Das ist zum Beispiel der Fall bei der Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln wie Joghurt, Käse, Bier. Ebenfalls gezielt ist der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen bei der Herstellung von Medikamenten und in der biologischen Forschung. Ein nicht gezielter Umgang liegt vor, wenn die Biostoffe als Begleitstoffe oder Verunreinigungen des eigentlichen Arbeitsmaterials auftreten. In den meisten Fällen, in denen ein Arbeitnehmer mit Biostoffen in Berührung kommt, handelt es sich um einen ungezielten Kontakt.
Blendungen sind Störungen durch zu hohe Leuchtdichten oder zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld des Menschen. Blendung kann als Direktblendung oder als Reflexblendung auftreten. Störende Blendung durch Leuchten oder Tageslicht (Direktblendung) sowie durch Spiegelungen hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen wie z. B. Bildschirmen (Reflexblendung) muss vermieden werden.
Die brennbaren Stoffe werden nach DIN EN 2 in die Brandklassen A bis D eingeteilt:
- A = feste, glutbildende Stoffe (z. B. Holz, Papier)
- B = flüssige oder flüssigwerdende Stoffe (z. B. Benzin, Alkohol, Öle, Wachse)
- C = gasförmige Stoffe (auch unter Druck gasförmige Stoffe, z. B. Erdgas)
- D = brennbare Metalle (z. B. Aluminium)
Unter Brandschutz wird die Brandverhütung und die Brandbekämpfung verstanden. Vielfach wird auch von vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz gesprochen.
Weitere Unterbegriffe sind
- Betrieblicher Brandschutz
- Öffentlicher Brandschutz
- Baulicher Brandschutz
- Technischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
Der Brandschutzbeauftragte wird in erster Linie von den Sachversicherern gefordert. Seine Aufgabe ist es, die Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes (Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Das gilt insbesondere für folgende Aufgaben:
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
- Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen
- Zusammenarbeit mit der Brandschutzbehörde und der Feuerwehr
- Aufstellen des Brandbekämpfungsplanes und des Alarmplanes
- Ausbildung von Mitarbeitern, wie z. B. Brandschutzhelfern "unterwiesenen" Personen usw.
Der Brandschutzbeauftragte ist damit auch Partner der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Brandschutz.
Flüssigkeiten, deren Dämpfe oder Nebel mit Luft ein brennbares oder explosionsfähiges Gemisch bilden können. Brennbare Dämpfe entstehen aus Flüssigkeiten, deren Temperatur über dem Flammpunkt liegt
Der Sammelbegriff umfasst gasförmige, flüssige und feste Stoffe einschließlich Dämpfe, Nebel und Stäube, die im Gemisch oder Kontakt mit Luft oder Sauerstoff zum Brennen neigen. Der Brennstoff selbst beeinflusst das Brandgeschehen in vielfältiger Weise. Es ist abhängig von den chemischen und physikalischen Eigenschaften des Stoffes, von seinem Aggregatzustand und von Umgebungseinflüssen.
Als sichtbares Zeichen, dass die Produkte, die in den Geltungsbereich der EG-Richtlinien fallen, konform mit den darin festgelegten grundlegenden Anforderungen sind, ist es im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erforderlich, dass die Hersteller die CE-Kennzeichnung anbringen.
Die Dauerleistungsgrenze ist die Arbeitsbelastung, die maximale Arbeit ohne zusätzliche Erholungspausen über einen Zeitraum von acht Stunden ohne Leistungsabfall zulässt.
Bei der Direktbeleuchtung wird das Licht direkt auf den Arbeitsplatz gelenkt. Durch die Anordnung der Leuchten, die Lichtstärke und die Lichtstärkeverteilung werden die Sehbedingungen am Arbeitsplatz direkt beeinflusst. Die beste Blendungsbegrenzung wird erreicht, wenn die Leuchten seitlich neben den Arbeitsplätzen angeordnet sind und parallel zur Blickrichtung verlaufen. Bei der Direktbeleuchtung kann der Nachteil entstehen, dass Bereiche außerhalb der direkt beleuchteten Fläche eine zu geringe Leuchtdichte aufweisen. Bei der Direktbeleuchtung ist deshalb die Positionierung der Arbeitsplätze weitgehend festgelegt. Eine Arbeitsplatzleuchte ist eine spezielle Art der Direktbeleuchtung.
Blendung, die unmittelbar durch Leuchten oder leuchtende Decken oder Flächen hoher Leuchtdichten hervorgerufen wird. Flächen hoher Leuchtdichte sind z. B. Fensterflächen. Aufgrund der fast horizontalen Blickrichtung auf den Bildschirm führen Fensterflächen leicht zur Direktblendung. Aus diesem Grund sind die Anforderungen bezüglich der Vermeidung von Direktblendung in Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen besonders hoch.
Eine Durchführungskontrolle gibt darüber Auskunft, ob eine angewiesene Maßnahme tatsächlich durchgeführt und aufrecht erhalten wurde.
Dynamische Arbeit ist eine Form der Arbeit, bei welcher es zu stetigem Wechsel zwischen Spannung und Entspannung der Muskeln kommt.
Einseitig Dynamische Arbeit ist eine Form der Arbeit, bei welcher das Tempo und die Wiederholungshäufigkeit gleichförmiger Bewegungen keine ausreichende Muskelentspannung ermöglichen.
Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung (Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle), Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen hat, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die Elektrofachkraft kann und muss Maßnahmen und Entscheidungen unter eigener Fachverantwortung treffen.
Schweißen ist ein Vorgang, bei dem Metallteile unter Hitzeeinwirkung miteinander verbunden werden. Die häufigsten Schweißverfahren sind das Elektro- und das Gasschweißen. Beim Elektroschweißen (Lichtbogenschweißen) wird der elektrische Strom als Werkzeug eingesetzt, indem eine Metallelektrode mit einer Stromquelle verbunden wird. Die Schweißelektrode wird in 1 bis 2 cm Abstand an die Metallteile gehalten, die miteinander verbunden werden sollen. An die Metallteile wird eine Schweißstromrückleitung gelegt. Zwischen der Elektrode und den Metallteilen schließt sich über einen elektrischen Lichtbogen der Stromkreis. Die Elektrode besteht aus einem Material, das in der Hitze des Lichtbogens abschmilzt und auf die zu verbindenden Metallkanten tropft. Das abschmelzende Material der Elektrode bildet die eigentliche Schweißnaht. Beim Schweißen entstehen Nitrose-Gase, die als Schweißrauche aufsteigen. Nitrose-Gase zählen zu den Gefahrstoffen. Schweißelektroden und das zu bearbeitende Material enthalten zudem häufig Schwermetalle, die beim Schweißen freigesetzt werden. Schwermetalle sind krebserzeugend.
Eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt wurde. Sie wurde auch über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt. In bestimmten Fällen ist auch eine (eventuell ständige) Beaufsichtigung durch eine Elektrofachkraft notwendig. Eine unterwiesene Person darf allein, d. h. ohne Elektrofachkraft elektrische Anlagen und Betriebsmittel nicht errichten, ändern und instandsetzen.
Aussenden oder Abgabe von Energie oder von Gefahrstoffen. Im Lärmschutz wird unter Emission der von einer Quelle abgestrahlte Schall (Lärmemission) verstanden, im Hitzeschutz die abgestrahlte Wärmemenge, im Gefahrstoffbereich der abgegebene luftverunreinigende Stoff verstanden. Siehe auch: Immission.
Als enge Räume und Behälter gelten Apparate, Gefäße, Kanäle, Gruben, Brunnen, Schächte usw. In ihnen können vielfältige Risiken durch gefährliche Stoffe, Sauerstoffmangel, elektrischen Strom oder ionisierende Strahlen entstehen. Gefahren können von Arbeitsverfahren wie Schweißen, Schleifen, reinigen mit Flüssigkeiten usw. ausgehen. Einrichtungen in Behältern und engen Räumen wie Misch-, Zerkleinerungs-, Förder- oder Lüftungseinrichtungen können ebenfalls zu Gefahren führen. Müssen Behälter oder enge Räume, in denen Gefahren be- oder entstehen können, befahren werden oder muss in ihnen gearbeitet werden, sind besondere Vorkehrungen zu treffen.
Das kennt jeder, auch wenn es sich hochwissenschaftlich anhört. Gehen Sie über einen neuen Teppichboden und berühren Sie dann die Türklinke. Sie spüren eine Entladung statischer Elektrizität.
Der Begriff Entleiher stammt aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es ist die Definition für einen Arbeitgeber, der Arbeitnehmer (Leiharbeitskräfte) von einem anderen Arbeitgeber (Verleiher) anfordert und zur Erbringung von Arbeitsleistung in seinem Unternehmen einsetzt. Grundsätzlich können Entleiher aus allen Branchen kommen. Lediglich eine Überlassung ins Bauhauptgewerbe ist nach AÜG verboten.
Kritische Temperaturgrenze für Feststoffe. Temperatur, bei der eine Verbrennung mit offener Flamme und selbstständigem Weiterbrennen eintritt.
Kritische Temperaturgrenze für Feststoffe. Temperatur, bei der eine Verbrennung mit offener Flamme und selbstständigem Weiterbrennen eintritt.
Der Erdableitwiderstand ist der totale Widerstand zwischen einem Punkt und Erde. Für eine gefahrlose Ableitung elektrostatischer Ladung hat sich in der Praxis folgender Widerstandsgrenzwert bewährt:
Erdableitwiderstand von Fußböden <= 10 hoch 8 Ohm.
Ergonomie ist ein interdisziplinäres Wissenschaftsgebiet, das sich mit dem Zusammenwirken von Mensch, Arbeit und Technik beschäftigt. Hierbei steht die Wechselbeziehung zwischen Technik und Mensch und eine aus der Arbeitsaufgabe resultierende ausgewogene Belastung und Beanspruchung des Menschen im Vordergrund. Ziel ist eine Menschengerechte Gestaltung der Arbeit, eingeschlossen auch die Arbeitsplatzgestaltung.
Eine Explosion ist eine plötzliche Oxidations- oder Zerfallreaktion mit Anstieg der Temperatur, des Druckes oder beider gleichzeitig (gemäß DIN EN 1127-1).
Explosionsfähiges Gemisch von Gasen, Dämpfen, Nebeln und/oder Stäuben mit Luft einschließlich üblicher Beimengungen (z. B. Feuchte) unter atmosphärischen Bedingungen. Als atmosphärische Bedingungen gelten hier Gesamtdrücke von 0,8 bar bis 1,1 bar und Gemischtemperaturen von -20°C bis +60°C. In geschlossenen Behältern bzw. Räumen ist davon auszugehen, dass die Menge explosionsfähiger Atmosphäre maximal so groß ist wie das vorhandene freie Volumen.
Grenzen des Explosionsbereiches. Untere Explosionsgrenze (UEG) und obere Explosionsgrenze (OEG) ist der untere bzw. obere Grenzwert der Konzentration eines brennbaren Stoffes in einem Gemisch von Gasen, Dämpfen, Nebeln und/oder Stäuben, in dem sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle unabhängige Flamme gerade nicht mehr selbständig fortpflanzen kann (gemäß DIN EN 1127-1).
Einwirkung physikalischer, chemischer, biologischer, physischer und psychischer Faktoren auf den Beschäftigten. Dabei kann nach Wirkungsqualität (z. B. Art der Strahlung, Lärmfrequenz , Gefährlichkeitsmerkmalen u. ä.), Intensität (Konzentration u. ä.) und zeitliche Einwirkung (Expositionszeit) unterschieden werden.
Es wird nach inhalativer und dermaler Exposition unterschieden. Die inhalative Exposition wird verstanden als das Vorhandensein eines gefährlichen Stoffes in der Luft im Atembereich des Arbeitnehmers. Sie wird beschrieben durch Angabe von Konzentration und zugehörigem zeitlichem Bezug. Der zeitliche Bezug ist in der TRGS 402 immer die Schichtlänge. Die dermale Exposition wird verstanden als das Vorhandensein eines Stoffes in flüssiger oder fester Form auf der Haut des Arbeitnehmers. Sie lässt sich beschreiben durch die Menge und Konzentration des Stoffes auf der Haut, die benetzte Fläche, die Lokalisation und die Dauer und die Häufigkeit des Hautkontaktes.nach: TRGS 402 - Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen, Abschnitt 3.1
Der Fehlerschutz wirkt in Fällen, in denen Fehler an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auftreten. Fehler sind z. B. eine defekte Isolierung oder ein Leiter, der unter Spannung steht, und das Gehäuse berührt. Der Fehlerschutz sorgt dafür, dass sofort der Stromkreis unterbrochen wird. Möglich wird das durch eine Schutzeinrichtung (Sicherung). Dazu müssen alle aktiven Teile untereinander und über einen Schutzleiter mit der Betriebserde der Anlage verbunden sein. Bei einem Fehler kommt es zum Kurzschluss und die Schutzeinrichtung löst aus. Zum Fehlerschutz gehört auch die Schutztrennung. Der Stromkreis wird in diesem Fall über einen Sicherheitstransformator geschlossen. Die Spannung beträgt 230 V. Die Sicherheitstransformatoren werden immer außerhalb des Arbeitsbereiches aufgestellt (wichtig bei Arbeiten in Behältern oder engen Räumen). Einen guten Fehlerschutz erhält man auch durch Schutzisolierung. Bei schutzisolierten Geräten kann man nach menschlichem Ermessen keine Teile berühren, die unter Spannung stehen.
Feuerlöscher nach DIN EN 3 und Feuerlöscher, die bis zum 31. März 1991 nach DIN 14406 Teil 1 und Teil 2 zugelassen und in Verkehr gebracht wurden, sind tragbare und von Hand bedienbare Löschgeräte. Im betriebsbereiten Zustand darf ein Feuerlöscher maximal 20 kg wiegen. Sie müssen für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein. Außerdem müssen Feuerlöscher amtlich geprüft und zugelassen sein und sie müssen ein Zulassungskennzeichen tragen.
Auf jedem Feuerlöscher sind die Sicherheitsabstände für den Einsatz gegenüber elektrischen Betriebsmitteln aufgedruckt. Die Bereitstellung der Feuerlöscher wird oftmals dem vorbeugenden Brandschutz zugeordnet.
Man unterscheidet Wasserlöscher, Schaumlöscher, Pulverlöscher (BC und ABC), Kohlendioxidlöscher und Metallbrand-Pulverlöscher (D).
Zur Bekämpfung von Speiseöl- und Speisefettbränden gibt es geeignete und amtlich geprüfte tragbare Feuerlöscher nach DIN V 14 406-5 "Tragbare Feuerlöscher Teil 5: Prüfung tragbarer Feuerlöscher nach DIN EN 3 auf Eignung zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden". Diese Feuerlöscher erhalten nach bestandener Prüfung in dem Schriftfeld oder auf einem zusätzlichen Aufkleber den Hinweis "Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden".
Niedrigste Temperatur, bei der unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen eine Flüssigkeit mit brennbarem Gas oder mit brennbarem Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt (gemäß DIN EN 1127-1).
Freie Lüftung (natürliche Raumlüftung) ist der Austausch von Raumluft gegen Außenluft durch Druckunterschiede infolge Wind oder Temperaturdifferenzen zwischen Außen und Innen.
Ganzkörperschwingungen wirken über das Gesäß des sitzenden Menschen (besonders gefährdend), die Füße des stehenden oder den Körper des liegenden Menschen ein.
Beim Gasschweißen, auch autogenes Schweißen genannt, wird die Hitze nicht durch elektrischen Strom, sondern durch eine Gasflamme erzeugt. Die Flamme des Schweißbrenners wird an die Verbindungskanten der Metallteile gehalten. Zusätzlich wird ein Schweißstab oder Schweißdraht in die Flamme und an die Metallkanten gehalten, die miteinander verbunden werden sollen. Der Zusatzstoff schmilzt und bildet die Schweißnaht. Die Vorteile des Gasschweißens liegen darin, dass ohne elektrischen Strom und ohne Schweißelektroden gearbeitet wird, die Schwermetalle enthalten. Die Gefahr beim Gasschweißen liegt darin, dass Explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, weshalb dieses Schweißverfahren in engen Räumen nicht angewendet werden darf.
Zustand oder Ereignis, bei dem ein nicht akzeptables (unvertretbares) Risiko eines Schadenseinstritts besteht. Das Risiko ist größer als das Grenzrisiko. Der Eintritt eines Schadens ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Gefahr ist ein Merkmal der Qualität eines Zustandes oder einer Gefährdungssituation.
Gefahr im Verzug ist regelmäßig nur dann gegeben, wenn Gefahr für Leib und Leben der Versicherten oder sonst irgend einer Gefährdung von Menschen, auch wenn diese nicht der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen, anzunehmen ist. Besteht lediglich die Gefahr einer Sachbeschädigung, so ist dies keine Gefahr im Verzug im Sinne des §19 Abs. 2 SGB VII.
Umstände für das Entstehen einer Gefahr bzw. Gefährdung. Gefahrbringende Bedingungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit des Entstehens der Gefahr bzw. Gefährdung. Gefahrbringende Bedingungen resultieren aus technischen und organisatorischen Mängeln (z. B. innere Korrosion von Behältern, unzureichender Materialfestigkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck), charakterisieren unzureichende Eigenschaften bezüglich des bestimmungsgemäßen Einsatz- oder Verwendungszwecks. Es handelt sich um solche Probleme wie technische Sicherheit, Funktionssicherheit usw. Es sind Bedingungen im Arbeitssystem, die im Allgemeinen vorausschauend erkannt werden können.
Zustand oder Situation, in der die Möglichkeit des Eintritts eines Gesundheitsschadens besteht. Die Gefährdung entsteht durch ein mögliches räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen einer Gefahrenquelle mit dem/den Beschäftigten, bei dem daraufhin eine schädigende Wirkung eintreten kann. Das Zusammentreffen kann durch Gefahrbringende Bedingungen und/oder mögliche Außerberufliche Einflüsse (z. B. Sport in der Freizeit, Lärmbelästigung außerhalb des Arbeitsplatzes und Rauchen) beeinflusst werden.
Die Gefährdungsbeurteilung wird nicht nur gesetzlich gefordert, sondern sie stellt auch das zentrale Element eines effektiven Arbeitsschutzes dar.
Prozess zur Beurteilung von Gefährdungen, der ein Ermitteln und Bewerten der Gefährdung umfasst. Die Beurteilung der ermittelten Gefährdungen kann nach normativen (Festlegungen im Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes) oder / und subjektiven Kriterien erfolgen. Die Beurteilung erfolgt hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit eines möglichen Gesundheitsschadens und der möglichen Schwere des Gesundheitsschadens durch Risikoabschätzung und Risikobewertung. Gefährdungsbeurteilung ist für ein abgegrenztes Arbeitssystem vorzunehmen und soll alle Gruppen von Gefährdungsfaktoren (physikalische, chemische, biologische, physische, psychische) einbeziehen.
In der Gesamtheit aller Einzelfälle führt es zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). In dieser Gesamtheit für den Betrieb ist die Gefährdungsbeurteilung ein Handlungsinstrument zur Bestimmung von Schwerpunkten, zur zielorientierten Steuerung betrieblicher Aktivitäten der Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie Kontrollinstrument zur Beurteilung der Wirksamkeit von Arbeitsschutzaktivitäten.
Systematische Analyse, um Gefährdungen mit ihren Gefahrenquellen und Entstehungsbedingungen zu identifizieren. Es handelt sich um einen analytischen Prozess, in dem Gefährdungen aufgedeckt und ihre Ursachen (Quellen und Bedingungsgefüge) erkannt werden. Die Gefährdungsermittlung analysiert eine Gefährdung ohne eine Bewertung oder eine Beurteilung vorzunehmen. Sie ist Voraussetzung für die anschließende Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsfaktoren beschreiben eine Gefahrenquelle hinsichtlich ihrer möglichen Wirkung näher. Die Faktoren geben an, worin die mögliche Gefährdung besteht, die von der Gefahrenquelle ausgehen kann, wenn es zu einem räumlich-zeitlichen Kontakt zwischen Mensch und Gefahrenquelle kommt. In einer Gefahrenquelle eines Arbeitssystems können mehrere Gefährdungsfaktoren wirken. So sind beispielsweise in der Gefahrenquelle "enger Raum im Innern des Pontons" physische, psychische, klimatische und thermische Faktoren sowie die Faktoren Licht und Farbe relevant.
Latent vorhandener Zustand oder Faktor, der entsprechend seiner Eigenschaften, Mengen, Operationen unter bestimmten Bedingungen zu einer Gefährdung führen kann. Es kann sich um verletzungsbewirkende Faktoren und/oder krankheitsbewirkende Faktoren handeln, die in den Elementen des Arbeitssystems als Gefahrenquelle vorhanden sind. Der latente Zustand charakterisiert ein vorhandenes Gefährdungspotenzial mit schadensbewirkenden Eigenschaften der objektiven Arbeitsbedingungen unabhängig vom Risiko. Eine Gefahrenquelle ist die Quelle eines möglichen Schadens. Es ist wichtig festzuhalten, dass als Gefahrenquelle ein Zustand bezeichnet wird, der logisch und zeitlich vor dem räumlich-zeitlichen Zusammentreffen mit dem Menschen liegt.
Beispiel Schweißen: Nicht der Vorgang des Schweißens ist als Gefahrenquelle anzusehen, denn darin ist bereits das räumlich-zeitliche Zusammentreffen von Mensch und Gefahrenquelle enthalten, sondern das Elektro-Schweißgerät, das an eine Stromquelle angeschlossen und mit Schweißelektroden ausgestattet ist, die Schwermetalle enthalten, ist die Gefahrenquelle.
Unter Geräuschemission einer Schallquelle versteht man die an die Umgebung abgestrahlte Schall-Leistung. Dabei ist es zunächst unerheblich, wo sich der Beschäftigte aufhält. Die Schall-Leistung ist also als Kennwert einer Maschine, eines Gerätes, einer Baugruppe oder anderer technischer Schallquellen zu verstehen, vergleichbar mit der Drehzahl, Tragfähigkeit oder anderen maschinenspezifischen Daten. Die wichtigste Größe der Geräuschemission ist der Schall-Leistungspegel.
Es gibt eine Vielzahl gewerblicher Berufsgenossenschaften, die fachlich nach Branchen gegliedert sind. Sie haben sich im Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zusammengeschlossen. Zur Zeit gibt es 36 Einzel-Berufsgenossenschaften. Durch die Gliederung der UV nach Gewerbezweigen wird gewährleistet, dass auch branchenspezifische Unfallrisiken berücksichtigt werden können.
Vielfältige Maßnahmen können die Gesundheit der Mitarbeiter beeinflussen. Einerseits kann die Gesundheit durch Sport, Nichtrauchen und gesunde Ernährung gefördert werden, andererseits können Vorbildverhalten, Ausgleichspausen, Gymnastik wie Rückenschulen aber auch aktive Formen der Mitarbeiterbeteiligung zum Wohlbefinden der Mitarbeiter beitragen.
Die Krankenkassen (z. B. AOK, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen u. a.) erstellen auf Wunsch einen Gesundheitsbericht zu den Erkrankungen in einem Betrieb bzw. einer Abteilung. Dabei werden nur die in der jeweiligen Kasse Versicherten herangezogen. Außerdem müssen aus Gründen des Datenschutzes mindestens 50 Versicherte der Krankenkasse in dem Betrieb arbeiten. In dem Bericht werden die Arbeitsunfähigkeitstage, -fälle, und -diagnosen ausgewertet und mit den regionalen oder branchenspezifischen Daten verglichen.
führen entsprechend der individuellen Leistungsvoraussetzungen des Menschen zur Erhaltung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit, zur Mobilisierung der körperlichen, seelischen und sozialen Widerstandskräfte und Schutzfaktoren. Beispiele: optimale wechselnde körperliche Arbeit; Entscheidungsspielräume.
Für Arbeitsflächen, Einrichtungen und Geräte werden Glanzgrade von matt bis seidenmatt empfohlen. Die Einhaltung der empfohlenen Glanzgrade und Reflexionswerte ist notwendig, um störende Blendung zu vermeiden.
Hand-Arm-Schwingungen werden über das Hand-Arm-System in den Körper eingeleitet. Sie entstehen meist beim Arbeiten mit Werkzeugen, die rhythmische Rückstoßerschütterungen erzeugen oder schnelle Vibrationen an haltenden oder stützenden Körperteilen bewirken.
Der Handlungsspielraum ist das Produkt von Tätigkeits- und Entscheidungs- bzw. Kontrollspielraum. Die Beschäftigten haben verschiedene Möglichkeiten, das geforderte Arbeitsergebnis zu erreichen, können Arbeitsabläufe beeinflussen und die notwendigen Entscheidungen selbstständig treffen.
Unter Heilbehandlung versteht man gemäß §27 ff. SGB VII
- Erstversorgung des Verletzten am Unfallort
- voll- oder teilstationäre bzw. ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- häusliche Krankenpflege
- Sie wird nur gewährt, wenn im Haushalt des Versicherten keine Person (z.B. Ehepartner) vorhanden ist, der die Krankenpflege zugemutet werden kann. Ist eine solche Person nicht vorhanden, wird ein ambulanter Pflegedienst mit der Pflege beauftragt.
- Arznei-, Verband-, Heil-, Hilfsmittel. Heilmittel sind z.B. Massagen, Ergo- und Bewegungstherapie Hilfsmittel sind z.B. Rollstühle, Gehhilfen, Esshilfen
vgl. Leistungsspektrum (der Gesetzlichen Unfallversicherung)
Als heiße Oberflächen kommen im Brand- und Explosionsschutz z. B. in Frage: Heizgeräte, Motorengehäuse, Auspuffanlagen, Glühlampen, überlastete elektrische Leitungen. Heiße Oberflächen können auch das Klima beeinflussen.
An einem definierten Ort vorhandene bzw. einwirkende Energieform wie Schall, Wärmestrahlung oder Gefahrstoff. Beispielsweise drückt der Beurteilungspegel bei Lärm die Gehörgefährdung aus und charakterisiert die Lärmimmission, die Einwirkung des Schalls auf das menschliche Gehör. Der MAK-Wert bei Gefahrstoffen charakterisiert die Immission der Stoffe mit ihren Eigenschaften auf den Menschen.
Der Immissionsschutz ist der Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur und Sachgütern vor schädlichen Immissionen (Umwelteinwirkungen). Immissionen in diesem Sinne sind einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Von einer Quelle frei gesetzte Energien (Emissionen) wirken auf den Menschen und die Umwelt ein (Immission).
unbedenkliche Stäube, d.h. Stäube, die keiner besonderen Einstufung nach der Gefahrstoffverordnung unterliegen, für die es aber dennoch einen Grenzwert gibt, da sie beim Einatmen in den Körper gelangen können und dadurch zumindest eine gesundheitliche Belastung darstellen.
Die Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustands sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands.
- Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands.
- Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes.
- Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustands
Durch das Verwenden einer isolierenden Unterlage kann eine Gefährdung durch elektrische Durchströmung auch im Fehlerfall (z. B. Fallen lassen der Schweißelektrode) vermieden werden. Die isolierende Unterlage sorgt dafür, dass der Stromkreis unterbrochen bleibt. Als isolierende Unterlagen können z. B. Gummimatten oder Lattenroste verwendet werden.
Die klimatische Situation wird durch mehrere Klimagrößen bestimmt. Die wichtigsten Klima-Basisgrößen sind:
- Lufttemperatur
- Luftfeuchte
- Luftgeschwindigkeit
- Wärmestrahlung
Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller oder sein Vertreter, daß die zum Nachweis der Konformität vorgeschriebenen Verfahren durchgeführt worden sind und die Konformität des Bauprodukts ergeben haben. Die Konformitätserklärung ist schriftlich abzugeben, vom Hersteller oder seinem Vertreter aufzubewahren und auf Verlangen den Beauftragten der zuständigen Behörde in deutscher Sprache vorzulegen. Die Konformitätserklärung hat insbesondere Angaben zu enthalten über:
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines Vertreters,
- Beschreibung des Bauprodukts,
- die bekanntgemachte harmonisierte oder anerkannte Norm, die dem Hersteller erteilte,
- europäische technische Zulassung oder den Nachweis nach Absatz 4,
- die für die Beurteilung des Bauprodukts maßgeblich sind,
- besondere Verwendungshinweise,
- Namen und Anschriften der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen,
- Name und Funktion der Person, die zur Unterzeichnung im Namen des Herstellers oder seines Vertreters ermächtigt ist.
Verunreinigung von Arbeitsbereichen, Arbeitsstätten und Einrichtungen mit gefährlichen Stoffen (Radioaktive Stoffe, Gefahrstoffe und biologisches Material).
Korrektive Maßnahmen setzen meist im Gegensatz zu der präventiven Vorgehensweise erst an, wenn Mängel/Defizite festgestellt wurden oder es bereits zu Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen gekommen ist. Man ist sozusagen durch Schaden klug geworden.
Im Allgemeinen führt das dazu, dass:
- bereits menschliches Leid aufgetreten ist,
- die vorhandenen Gefährdungen nur noch unzureichend abgebaut werden können,
- hoher zusätzlicher Aufwand an Kosten in Kauf genommen werden muss,
- Imageverluste auftreten.
Lacke enthalten hauptsächlich Bindemittel (z.B. organische Harze), Lösemittel und/oder Wasser, Pigmente (z.B. Metallverbindungen) und Füllstoffe (z.B. Silikate). Selbst wenn in getrockneten / alten Farbschichten keine giftigen Farbpigmente (z.B. Bleiverbindungen) enthalten sind und somit entstehende Stäube beim Abschleifen sowie abgelöste Farbpartikel nicht als giftig eingestuft werden müssen, können doch durch unbekannte chemische Reaktionen beim Erhitzen (thermisches Entschichten) Gefahrstoffe nicht bekannter Zusammensetzung entstehen.
Leistungsarten in der Unfallversicherung sind: Heilbehandlung, Pflege, berufliche Rehabilitation, Soziale Rehabilitation, Geldleistungen. Die Gesundheit und Arbeitskraft der Beschäftigten, die einen Unfall erlitten oder von einer Berufskrankheit betroffen sind, soll mit allen geeigneten Mitteln wiederhergestellt werden. Der Rehabilitation ist gegenüber der Rente Vorrang einzuräumen (§26 Abs. 3 SGB VII)
Die Leuchtdichteverteilung im Raum und die Gestaltung der Oberflächen sind in Räumen mit Bildschirmgeräten von besonderer Bedeutung. Da die lichttechnischen Eigenschaften der Oberflächen in hohem Maße die Leuchtdichteverteilung beeinflussen, sind Reflexionsgrade, Glanzeigenschaften und Farben der Flächen am Arbeitsplatz und im Raum so zu wählen, dass zu hohe Leuchtdichteunterschiede vermieden werden sowie keine störenden Spiegelungen heller Flächen auftreten.
Eine ungünstige Leuchtdichteverteilung liegt vor, wenn ein Flächenkontrast von 1:40 gegeben ist. Diese Leuchtdichteverteilung führt auf Dauer zu Gesundheitsschäden, da große Kontraste eine ständige Adaptation der Augen erfordern. Die Folge sind rasche Ermüdung der Augen und asthenopischen Beschwerden. Auch zu geringe Leuchtdichteunterschiede sind ungünstig, denn sie lassen die Arbeitsumgebung monoton erscheinen und vermindern die Orientierung.
Unter Lichtfarbe versteht man den Farbeindruck, der entsteht, wenn das Licht einer Lichtquelle auf eine weiße Fläche trifft. Gemäß DIN 5035, Teil 1 werden die Lichtfarben von Lampen in drei Gruppen unterteilt:
- tageslichtweiß (tw)
- neutralweiß (nw)
- warmweiß (ww)
Tageslichtweiße Lampen benötigen Beleuchtungsstärken über 1.000 lx, damit keine ungemütliche und fahl erscheinende Raumwirkung entsteht. Neutralweißes Licht soll eingesetzt werden, wenn bei geringeren Beleuchtungsstärken eine eher sachliche Stimmung gewünscht ist. Warmweißes Licht erzeugt eine behagliche, wohnliche Atmosphäre und wird bei geringeren Beleuchtungsstärken eingesetzt. Je höher die Beleuchtungsstärke ist, desto mehr sollte die Lichtfarbe in Richtung tageslichtweiß tendieren, so wie es auch in der Natur der Fall ist: Das Morgen- und Abendlicht besitzt einen höheren Rotanteil, während das Licht um die Mittagszeit, wenn die Beleuchtungsstärke am höchsten ist, ein ausgewogenes Farbspektrum aufweist. Auch der Aktivitätsgrad des Menschen richtet sich nach der Lichtfarbe. So ist seine Aktivität in der Mittagszeit bei hoher Beleuchtungsstärke und hohem Blauanteil am höchsten.
Für die Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen sollen Lampen oder Lichtfarben warmweiß oder neutralweiß eingesetzt werden.
Gemäß Bildschirmarbeitsverordnung sind "Bildschirmarbeitsplätze ... so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt." [siehe: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, Anhang: Über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen, Nr. 16.]
Auf dem Markt werden verschiedene Bauarten von Lichtschutzvorrichtungen angeboten z. B. Rollläden, Jalousien, Lamellenstores, Rollos und andere mehr.
Als geeignet können alle Lichtschutzvorrichtungen angesehen werden, die auch bei starker Sonneneinstrahlung aus den jeweiligen möglichen Einstrahlrichtungen an allen Bildschirmarbeitsplätzen ausreichende Kontraste der Bildschirmanzeige gewährleisten bzw. eine Direktblendung der Beschäftigten durch die Sonneneinstrahlung verhindern, darüber hinaus dürfen sie auf dem Bildschirm keine Schatten bilden, die ein Erkennen der Bildschirmanzeige behindern.
Die Luftfeuchte ist ein Maß für den Wassergehalt der Luft. Die relative Luftfeuchte gibt den Grad der Sättigung der Luft mit Wasserdampf an. Je nach Temperatur besitzt die Luft ein unterschiedliches Lösungsvermögen für Wasserdampf, weshalb die relative Luftfeuchte in % angegeben wird. Die absolute Feuchtigkeit gibt die Wasserdampfmasse pro Luftmenge in g/m³ an. Üblicherweise wird mit der relativen Luftfeuchte gerechnet, die über die Feuchttemperatur ermittelt wird. Die Luftfeuchte in Arbeitsräumen kann durch Pflanzen günstig beeinflusst, d. h. erhöht werden. Die Luftfeuchte wird mit Hilfe eines Psychrometers gemessen.
Die Luftgeschwindigkeit bezeichnet die Luftbewegung in m/s. Zur Messung von hohen Luftgeschwindigkeiten werden mechanische Anemometer (Flügelrad oder Schalenkreuz) verwendet, die von der vorbeistreichenden Luft in Bewegung gesetzt werden. Sie können Luftbewegungen ab 0,5 m/s erfassen. Für geringere Luftbewegungen werden thermische Anemometer eingesetzt. Sie können auch geringste Strömungsgeschwindigkeiten messen. Die Luftgeschwindigkeit in Arbeitsräumen wird erhöht durch Freie Lüftung, offene Durchgänge zu Nachbarräume, Ventilatoren. Bei Klimaanlagen sind Maximalwerte zu beachten.
In geschlossenen oder abgedeckten Behältern ist davon auszugehen, dass die Menge explosionsfähiger Atmosphäre maximal so groß ist wie das im Behälter vorhandene freie Volumen. Nicht immer ist die Bestimmung jedoch so leicht. Folgende Angaben können dann wichtig werden:
- Dichte der Gase und Dämpfe
- Größe der Verdunstungsflächen
- (bei Stäuben) Menge von Staubablagerungen
- Dichtigkeit von Abschlüssen, Dichtungen.
Nitrose-Gase sind Stickstoff-Sauerstoff-Verbindungen (Stickoxide). Sie entstehen prinzipiell bei jedem Verbrennungsvorgang. Nitrose-Gase, die eingeatmet werden, können die Atemwege reizen und bei hoher Konzentration die Lunge dauerhaft schädigen.
Ermittlung von Gefährdungen an den Elementen Arbeitsmittel / Arbeitsplatz, Arbeitsgegenstand und Arbeitsorganisation des Arbeitssystems. Es handelt sich um eine Methode der vorausschauenden Gefährdungsermittlung.
Pflegeleistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung sind Pflegegeld oder alternativ dazu Hauspflege und Heimpflege gemäß § 44 SGB VII. Durch die Pflegeleistungen soll die Versorgung des Versicherten im täglichen Leben sichergestellt werden. Das Pflegegeld wird pauschal und abhängig vom Grad der Hilflosigkeit des Pflegebedürftigen gezahlt. vgl. Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Arbeitgeber kann in aller Regel - je nach Größe des Unternehmens - nicht allein ein Unternehmen führen. Er braucht Führungskräfte, die ihn bei dieser Aufgabe unterstützen. Dies gilt auch bezüglich der an ihn gerichteten Aufgaben im Arbeitsschutz. Er kann, ohne seine Gesamtverantwortung damit aufzugeben, Verpflichtungen, Aufgabenkompetenzen und Verantwortung an geeignete Personen übertragen. Dem Arbeitgeber verbleiben in jedem Fall Aufsichts- und Kontrollpflichten.
Prävention umfasst Maßnahmen, Mittel und Methoden, die eine solche vorbeugende (vorgreifende) Gestaltung der Arbeitsbedingungen beinhalten, dass vorausschauend arbeitsbedingte Gesundheitsschäden verhütet werden - eingeschlossen die Förderung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens. Prävention beinhaltet die vorausschauende (planende und konzeptionelle) Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, eine kontinuierliche Verbesserung vorhandener Arbeitsbedingungen entsprechend neuer Erkenntnissen und Möglichkeiten sowie eine ständige Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechend den sich permanent ändernden Gegebenheiten zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden.
Für Sie als Unternehmer bedeutet vorausschauende Durchsetzung des Arbeitsschutzes- also präventiv orientiertes Vorgehen - nicht erst Bedingungen zu schaffen, Arbeitsplätze einzurichten, Maschinen einzusetzen und dann erst zu fragen, ob es zu Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen kommen kann (Korrektive Maßnahmen). Vielmehr sollten Sie direkt bei der Vorbereitung, der Planung und Einrichtungen von Arbeitsplätzen, die Möglichkeit des Entstehens von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und auf dieser Grundlage frühzeitig die notwendigen Vorkehrungen treffen.
PSA = Ausrüstung, die dazu bestimmt ist von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen* *vgl. §1 Abs. 2 PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV
PSA darf erst zum Einsatz kommen, wenn die Gefahr im Arbeitssystem nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen allein beseitigt werden kann.
Reflexionen sind Spiegelungen. Sie sind beispielsweise auf dem Bildschirm und sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden (vgl. Anhang der Bildschirmarbeitsverordnung).
Reflexionen auf dem Bildschirm können hergerufen werden durch Fenster, Leuchten oder andere Flächen mit hohen Leuchtdichten. Um Reflexionen zu vermeiden, müssen Leuchtdichten der Störlichtquellen und Güte des Bildschirmes hinsichtlich der Antireflexmaßnahme aufeinander abgestimmt sein. Weiterhin müssen Räume mit Bildschirmarbeitsplätzen mit geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtungen ausgerüstet sein.
Feststellung, ob das Risiko kleiner als das Grenzrisiko (höchstes akzeptables Risiko) ist und die Entscheidung, ob unter Berücksichtigung humanitärer, sozialer, ökologischer und ökonomischer Konsequenzen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zur Beherrschung des Risikos erforderlich sind. Auf der Grundlage der Risikoanalyse ist zu entscheiden, ob das Risiko vertretbar ist oder nicht.
Gefährdungen werden durch Auswertung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen (alle arbeitsbedingten Gesundheitsschäden) ermittelt. Der Unfall bzw. die Arbeitsbedingte Erkrankung ist bereits eingetreten, d. h. die Gefährdung ist wirksam geworden. Gefährdungen werden als Gefährdungshinweise nach Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durch deren Untersuchung bzw. Auswertung - und damit nicht direkt, sondern indirekt ermittelt. Es gibt drei Verfahren:
- Einzelunfalluntersuchung
- Unfallschwerpunktermittlung
- Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen
Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtungen haben und mit den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand der zu prüfenden Einrichtung beurteilen können.
Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtungen haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sind. Sie müssen die Einrichtung prüfen und gutachterlich beurteilen können. Die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen von amtlichen oder amtlich für diesen Zweck anerkannten Sachverständigen vorgenommen werden.
Beim Schweißen entstehen zwangsläufig Nitrose-Gase, die mit dem Schweißrauch aufsteigen. Diese Gase sind als Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu betrachten. Das bedeutet, dass der Unternehmer für ausreichende Technische Lüftung sorgen muss. Schweißelektroden und das zu bearbeitende Material enthalten zudem häufig Schwermetalle wie Nickel oder Chromate, die beim Schweißen freigesetzt werden. Schwermetalle sind krebserzeugend.
Mechanische Schwingungen sind Schwankungen einer mechanischen Größe um einen Ruhewert. Sie können durch Stöße (z. B. Traktor fährt über Ackerschollen) oder durch periodische Kräfte (z. B. Motor, Druckluft) hervorgerufen werden. Sie werden auch als Erschütterungen oder Vibrationen bezeichnet.
Die Beleuchtung muss sich nach der Art der Sehaufgabe richten. Bei der Arbeit an Bildschirmgeräten liegen folgende Sehaufgaben vor:
- Lesen von Texten und Ansehen bildlicher Darstellungen auf dem Bildschirm
- Lesen von einer Vorlage und evtl. Lesen der Zeichen auf der Tastatur
- ca. 10.000 Blickwechsel pro Tag zwischen Bildschirm und Vorlage
Freiheit von nicht akzeptablem (unvertretbarem) Risiko; Zustand oder Situation, in der die Möglichkeit des Eintritts eines Schadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht gegeben ist; Merkmal der Qualität eines Zustandes oder einer Situation - soweit der Begriff nicht in der Kombination "Sicherheit und Gesundheitsschutz" verwendet wird.
Nach § 22 des SGB VII haben Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen.
Gemäß §§39 ff. SGB VII umfassen die Leistungen zur Rehabilitation
- Kraftfahrzeughilfe (z.B. behindertengerechter Umbau eines Kfz)
- Wohnungshilfe (für den behindertengerechten Umbau der Wohnung, z.B. Einbau von Rampen für Rollstuhlfahrer oder eines Treppenlifts)
- Reisekosten (z.B. für die Teilnahme an Umschulungsmaßnahmen)
- Beratung und Unterstützung (z.B. bei der Findung von Selbsthilfegruppen und Trainern)
- Rehabilitationssport
- Lernmittel, Prüfungsgebühren
- Haushaltshilfe vgl. Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung
Statische Arbeit ist eine Form der Arbeit, bei welcher die Muskeln überwiegend in einem bestimmten Spannungszustand verharren.
Die drei Grundregeln des Strahlenschutzes sind:
- Abstand halten
- Aufenthaltsdauer begrenzen
- Abschirmung benutzen
Der Strahlenschutzbeauftragte wird vom Strahlenschutzverantwortlichen bestellt. Er muss die erforderliche Fachkunde und die notwendigen betrieblichen Befugnisse besitzen.
Bei genehmigungs- oder anzeigepflichtigem Umgang mit ionisierender Strahlung ist der Unternehmer oder bei größeren Betrieben ein namentlich genanntes Vorstandsmitglied der Strahlenschutzverantwortliche.
Zustand eines Arbeitssystems, in dem technische, organisatorische und personelle Faktoren im Zusammenwirken den Eintritt eines Schadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen. Systemsicherheit entsteht dadurch, dass die Elemente des Arbeitssystem selbst sicher und gesundheitsgerecht sind und auch ihr Zusammenwirken.
Technische Lüftung (maschinelle Raumlüftung) ist der Austausch von Raumluft gegen Außenluft durch Strömungsmaschinen (z. B. Ventilatoren, Gebläse).
Formular zur Meldung des Unfalls an den zuständigen Unfallversicherungsträger.
Die Erstellung der Unfallanzeigen liegt in der Verantwortung der Vorgesetzten. Die Unfallanzeige unterschreibt der Unternehmer (Stellvertreter), der Betriebsrat (Personalrat) und der Sicherheitsbeauftragte.
Die Unfallanzeige wird an die zuständige Berufsgenossenschaft und an das Gewerbeaufsichtsamt (bzw. in NRW an die StafA) geschickt.
Die Unfallanzeige muss innerhalb von drei Tagen vom Unternehmer oder seinem Stellvertreter ausgefüllt und an die entsprechenden Stellen und Personen übermittelt werden:
- der Unfallversicherungsträger erhält zwei Exemplare
- die zuständige Gewerbeaufsicht ein Exemplar
- die Personalvertretung (Betriebsrat oder/ Personalrat) erhält ein Exemplar
- bei tödlichen Unfällen erhält die zuständige Polizeibehörde ein weiteres Exemplar.
Situation, Zustand oder Ereignis, von dem ein nicht akzeptables (unvertretbares) Unfallrisiko ausgeht. Das Unfallrisiko ist größer als das Grenzrisiko. Der Eintritt einer Verletzung ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten.
Im Verbandbuch werden alle Fälle registriert, bei denen im Betrieb Erste-Hilfe geleistet wurde. Es werden demnach betriebsintern und in Schriftform auch kleine Unfälle verzeichnet, die keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten. Das Verbandbuch kann in Buchform, als betriebsinternes Formular oder in elektronischer Form geführt werden. Verbandbucheinträge dienen z.B. dazu, Unfallschwerpunkte im Betrieb aufzudecken.
vgl. Unfallanzeige
Verbandbuch in Form eines Buches
zur Eintragung jeglicher kleinster Verletzungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit eingetreten sind. In kleinen Betrieben kann dies noch üblich sein. Besser sind betriebsinterne Formulare oder elektronische Verbandbücher, da dann der Informationsfluss sicherer und schneller ist.
Verbandbuch als betriebsinternes Formular
Durch die ausführlichere Erfassung von Informationen eignen sich die betriebsinternen Formulare besser für statistische Erfassungen. Sie können über einen Verteiler an alle erforderlichen Stellen verteilt werden.
Elektronisches Verbandbuch
Elektronische Verbandbücher können schnell über das interne Netz weitergeleitet werden. So könnte z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit automatisch neue Einträge zugeschickt bekommen.
Vorrausschauende (prospektive) Verfahren:
- Begehung
- Objektorientierte Gefährdungsermittlung
- Arbeitsablauforientierte Gefährdungsermittlung
Rückschauende (retrospektive) Verfahren:
- Unfalluntersuchungen
- Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen
Solange der Versicherte unfallbedingt arbeitsunfähig ist, längstens aber für 78 Wochen, erhält er Verletztengeld gemäß §§45 ff. SGB VII von seiner zuständigen Berufsgenossenschaft. Verletztengeld wird während der Heilbehandlung und der anschließenden Wartezeit bis zum Beginn der beruflichen Rehabilitation gezahlt. Es schließt sich die sechswöchige Entgeltfortzahlung an. Das Verletztengeld bei Arbeitnehmern beträgt 80% des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts.
Arbeitssysteme werden unmittelbar bezüglich des Vorhandenseins von Gefährdungen untersucht. Gefährdungen werden also ermittelt, ohne dass diese in Form z. B. eines Unfalls oder einer arbeitsbedingten Erkrankung bereits wirksam geworden sind.
Es sind alle Gefährdungsfaktoren der Gruppen physikalische, chemische, biologische, physische und psychische Faktoren zu berücksichtigen.
Es gibt vier Verfahren:
- Begehung
- Objektorientierte Gefährdungsermittlung
- Arbeitsablauforientierte Gefährdungsermittlung
- Vertiefende Gefährdungsermittlung
Die Verfahren unterscheiden sich nicht im Gegenstand der Betrachtung, sondern in der Tiefgründigkeit der Betrachtung von Objekten und Arbeitsabläufen.
Vereinfachend werden darunter alle überwiegend technischen und organisatorischen präventiven Maßnahmen verstanden, um Brände zu verhüten, die Brandausbreitung einzugrenzen, die Rettung von Menschen sowie die wirkungsvolle Anwendung von Brandbekämpfungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine versicherte Person auf dem unmittelbaren Weg nach und von der Arbeit einen Unfall erleidet. Unter Umständen stehen auch andere Wegstrecken unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn Versicherte den unmittelbaren Weg verlassen, um ihr Kind an einen Ort zu bringen oder von dort abzuholen, wo es aufgrund der beruflich bedingten Abwesenheit der Eltern versorgt wird. Der Versicherungsschutz bleibt ebenso erhalten bei Wegabweichungen aufgrund gemeinsamer Nutzung eines Fahrzeuges für den Weg nach und von der versicherten Tätigkeit (Fahrgemeinschaften).
Die Energie zur Zündung kann dem brennbaren Stoff in vielfältiger Form zugeführt werden. Für die Einleitung des Verbrennungsvorganges ist die Intensität und Einwirkungsdauer der Zündquelle wichtig. Laut Explosionsschutz-Regeln gibt es 13 verschiedene Zündquellen. In der Praxis von besonderer Bedeutung sind:
- Offene Flammen oder Glut (z. B. Gasflamme, Streichholzflamme, Schweißfunken)
- Heiße Oberflächen (z. B. Herdplatte, Motorengehäuse, überlastete elektrische Leitung)
- Reibungswärme (z. B. heißgelaufene Lager)
- Reib- und Schlagfunken (z. B. Funken beim Schleifen von Metallen)
- Schaltfunken (z. B. beim Öffnen und Schließen elektrischer Kontakte)
- Elektromagnetische Wellen (z. B. Laserstrahlen)
- Entladung elektrostatischer Aufladung (z. B. beim Trennen oder Rühren fester und flüssiger Stoffe)
- chemische Energie (z. B. Selbstentzündung infolge Oxidation)
[Zitiert nach: BGI 560, Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Ausgabe 2000, Arbeitsgemeinschaft der Metall-Berufsgenossenschaften, Köln, S. 20, 21]