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- Warum brauchen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Unser Leistungsspektrum im Bereich der Arbeitssicherheit

- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination?
- Pflichten des Bauherrn nach Baustellenverordnung
- Unser Leistungsspektrum in der Planungsphase
- Unser Leistungsspektrum in der Ausführungsphase


Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Mit Wirkung vom 1. Juli 1998 wurde die EG-Baustellenrichtlinie vom 24. Juni 1992 in nationales Recht (Baustellenverordnung) umgesetzt.
Wir stehen Ihnen als Bauherr oder Bauunternehmung bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach Baustellenverordnung mit unseren umfassenden Erfahrungen in der täglichen Praxis beratend zur Seite.
Unser Ziel ist es, die Anforderungen aus der Baustellenverordnung in geeigneter Weise in das Baustellenmanagement zu integrieren und somit neben der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch eine verbesserte Kostentransparenz zu erreichen, den Bauablauf zu optimieren, Betriebsstörungen und Arbeitszeitausfälle zu verringern und die Kosten für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu reduzieren.
